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Prozess gegen Ex-Nazi Hans Globke

1. Juli 1963 Ostberlin, DDR

1963 beginnt in der DDR ein Prozess gegen Hans Globke, den Chef des Bundeskanzleramts der BRD. Globke arbeitete in den dreißiger Jahren als Jurist an der Ausarbeitung von Gesetzen, die Hitler mehr Macht gaben und jüdische Deutsche diskriminierten. Er war 1935 an der Erstellung der Nürnberger Rassengesetze beteiligt, die aus den Juden in Deutschlands offiziell Bürger zweiten Ranges machte.

In diesem Prozess wird Globke für schuldig erklärt und in Abwesenheit zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. Da er nicht in der DDR lebt und die BRD den Prozess nicht anerkennt, wird er nicht ausgeliefert und bleibt Staatssekretär und Berater von Bundeskanzler Konrad Adenauer.

Globke war nie Mitglied der NSDAP. Er behauptet, in einer Widerstandsgruppe gewesen zu sein und mit seiner Mitwirkung an den Nürnberger Gesetzen „Schlimmeres verhütet“ zu haben. Das ist zu bezweifeln, doch er wurde kurz nach dem Krieg nicht verurteilt. Wie viele andere Beamte aus der Nazizeit einschließlich ehemaliger Nazis und Mitläufer war er nach dem Krieg im Dienst der neuen deutschen Regierung. Deutschland benötigte nämlich erfahrene Beamte. Doch aus diesem Grund wurden Naziverbrechen nicht immer verfolgt. Globke machte schnell Karriere in der neuen Bonner Regierung. Zum Zeitpunkt des Prozesses ist er Staatssekretär und Kanzleramtschef, und er ist für die Dienstaufsicht über den Bundesnachrichtendienst zuständig.

Der Prozess, den die DDR gegen Globke führt, ist ein Schauprozess. Die DDR-Regierung will die BRD-Regierung in Verlegenheit bringen. So kann sie zeigen, dass die DDR das „antifaschistische“ Deutschland repräsentiert, während in Westdeutschland Nazis in der Regierung sitzen. In Wirklichkeit sind jedoch auch in Ostdeutschland ehemalige Nazis auf manche Positionen in der Regierung, im Bildungswesen und im Geheimdienst zurückgekehrt.