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Deutschland ist ein Einparteienstaat

1. Dezember 1933 Deutschland

Am 1. Dezember 1933 verabschiedet die deutsche Regierung das „Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“. Die NSDAP und der deutsche Staat sind dadurch „unlöslich“  miteinander verbunden. Das bedeutet, dass die Regierung die Nazipartei unterstützen muss und die Partei selbst auch ohne Zustimmung staatlicher Behörden Macht ausüben kann. Die NSDAP kann nun zum Beispiel Menschen verhaften.

Dieses Gesetz ist die offizielle Bestätigung der bereits bestehenden Situation. In den Monaten zuvor haben die Nazis mit den anderen politischen Parteien in Deutschland abgerechnet. Die kommunistische und die sozialdemokratische Partei wurden verboten. Andere Parteien haben sich selbst aufgelöst.

Durch ein Gesetz vom 14. Juli 1933 ist die NSDAP die einzige politische Partei in Deutschland. Neue Parteien dürfen nicht mehr gegründet werden. Am 12. November 1933 finden Neuwahlen für das Parlament statt. Nur eine einzige Partei steht zur Wahl: die NSDAP, deren Leiter Hitler ist.