Sie können das Anne Frank Haus in Ihrem Testament als Erbe einsetzen, aber Sie können auch ein Vermächtnis hinterlassen. Das Anne Frank Haus braucht dafür keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Mit Ihrer Unterstützung in Form eines Erbes oder eines Vermächtnisses leisten Sie einen sehr persönlichen Beitrag zu den Zielen und zur Zukunft des Anne Frank Hauses.
Vermächtnis
Sie können in Ihrem Testament auch ein Vermächtnis zugunsten des Anne Frank Hauses aussetzen. Ein Vermächtnis bedeutet, dass das Anne Frank Haus einen bestimmten Betrag oder Gegenstand aus Ihrem Nachlass erhält. Ein Vermächtnis kann groß oder klein sein und zum Beispiel aus einem Haus, einem Aktiendepot, einem Kunstwerk oder einem Geldbetrag bestehen.
Ein Testament erstellen
Sie können Ihr Testament bei einem Notar aufsetzen lassen, der Sie u.a. über die Möglichkeiten und Kosten informieren kann. Wenn Sie sich dazu entschließen, das Anne Frank Haus in Ihr Testament aufzunehmen, benötigt Ihr Notar folgende Angaben:
Anne Frank Stichting mit Sitz in Amsterdam
Postfach 730, 1000 AS Amsterdam
Industrie und Handelskammer (Kamer van Koophandel ) Amsterdam: 33129466
Persönliche Beratung
Wenn Sie weitere Informationen oder eine Beratung über die Möglichkeit wünschen, das Anne Frank Haus in Ihrem Testament zu berücksichtigen, kontaktieren Sie uns bitte für ein unverbindliches Gespräch. Wir besprechen gern mit Ihnen Ihre Wünsche und die verschiedenen Möglichkeiten.
Kontakt
Für weitere Informationen über ein Erbe oder Vermächtnis wenden Sie sich bitte an Saskia Matheron per Mail: s.matheron@annefrank.nl oder telefonisch: +31 (0)20) 5567100.